Pflege für Zuhause
Informationen zur Pflegehilfsmittelpauschale
Wir stehen Ihnen auch bei der häuslichen Pflege von Angehörigen als Partner zur Seite. Um die häusliche Pflege zu verbessern, gibt es eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese gesetzliche Pflegeleistung steht jedem Patienten mit einem anerkannten Pflegegrad, der im häuslichen Umfeld, einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen von einem Verwandtem, Freund oder ambulanten Pflegedienst betreut wird, zu und beläuft sich auf 40 € pro Monat.
Die individuelle Zusammenstellung der hochwertigen Pflegeprodukte erfolgt monatlich und lässt sich auf die jeweilige Situation und Ihren Bedarf anpassen.
Folgende Pflegehilfsmittel können Sie beziehen:
- Handschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Handdesinfektion
- Flächendesinfektion
- Fingerlinge
- Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Zum Leistungskatalog gehören ebenfalls wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen. Diese müssen allerdings gesondert beantragt werden und ein Anspruch über die Pflegekasse besteht nur zweimal pro Jahr.
Sie möchten die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen? Sprechen Sie uns gern an!
Versorgung bei Inkontinenz
Auch bei der Versorgung der Inkontinenz mit Vorlagen oder Inkontinenzhosen bieten wir Ihnen das passende Produkt, damit Sie wieder aktiv am Leben teilnehmen können.
Diese Leistung können wir auch bei vorliegender Verordnung mit folgenden Krankenkassen abrechnen: AOK Nordwest, verschiedene BKK, IKK classic, LKK, Knappschaft und TK.
Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unser kompetentes Team.